Vorgehen bei …

  • Verdacht auf einen Wasserleitungsbruch besteht dann, wenn ständig starke Fliessgeräusche hörbar sind oder Wasseraustritt im Gebäude oder ausserhalb des Gebäudes beobachtet wird.

    In diesen beiden Fällen bitte sofort die Wasserversorgung informieren.

     

    Wassermeister: Hr. Daniel Schwegler

    Telefon 079 340 05 16 oder 041 448 15 33

  • Trübung des Trinkwassers oder ein ungewöhnlicher Geschmack können verschiedene Ursachen haben.

     

    Bitte teilen Sie uns solche Beobachtungen sofort mit.

     

    Wassermeister: Hr. Daniel Schwegler

    Telefon 079 340 05 16 oder 041 448 15 33

  • Ist Ihre Anschrift, die Ansprechperson oder der Name in unseren Stammdaten nicht (mehr) korrekt?

    Gab es ein Verwaltungswechsel oder eine Handänderung?

    Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns die korrekten Angaben mit nebenstehendem Formular mitteilen.

    Die Abonummer finden Sie auf  der letzten Rechnung.
    Ansonsten bitte Bezeichnung des Objektes angeben.

    Danke für Ihre Zusammenarbeit!

    Mutationen oder Handänderungen melden

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  • Zählerstand Ablesen

    Während dem Monat September werden die Wasserzähler von
    jeder Liegenschaft von unserem Wassermeister abgelesen.
    Die Wasseruhr ist in der Regel im Keller montiert und zählt den Wasserverbrauch in m³. Der aktuelle Zählerstand der Wasseruhr wird jährlich notiert und der jährliche Verbrauch wird anschliessend in Rechnung gestellt.

    Der eigene Wasserverbrauch kann uns selbstverständlich bis Mitte September auch direkt mitgeteilt werden. Verwenden Sie dazu bitte untenstehendes Formular.

     

    Sie können den Zählerstand auch fotografieren und uns ein digitales
    Bild per E-Mail zustellen:
    uhren@wasserversorgung-ballwil.ch


    Diese direkte Abwicklung schätzen wir sehr, da sie viele Vorteile bringt und wir hoffen, dass zukünftig auch bei uns immer mehr Verbraucher diesen Weg wählen.


    Ihre Vorteile:

    • Der Zutritt in Ihr Haus ist nicht notwendig.
    • Die Selbstdeklaration ist zeitunabhängig.

    Onlineformular für Zählerstand

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  • Neubau

    Sie planen einen Neu­bau und möchten einen Wasser­­an­schluss.

    • Füllen Sie unser Anschluss­gesuch aus.
    • Senden Sie uns zu­sammen mit dem Anschluss­­gesuch eine Kopie des Grund­riss­planes des Erd- und Unter­­geschosses.
      Im Unter­geschoss­plan müssen der Sanitär­anschlusspunkt und der Stand­ort der Verteil­­batterie ein­ge­zeichnet sein.
    • Die Verwaltung prüft die Möglich­keit und stellt die Bedingungen, die Sie auch aus dem Reglement ersehen können.
    • Danach stellt Ihnen die Wasser­­versorgung Rechnung für die An­schluss­gebühr gemäss Reglement.
    • Für jeden Anschluss wird eine pauschale Gebühr für das voll­ständig nach­geführte digitalisierte Plan­­­werk verlangt.
    • Die Zuleitungen gehen auf Kosten des Abonnenten und dürfen nur durch von der WVE konzessionierte Installateure erstellt werden.
    • Bei Bedarf von Bau­wasser direkt ab dem Wasser­­leitungs­netz ist dafür ein Antrag zu stellen. Die Kosten sind in der Tarifliste festgehalten.

    Anschlussgesuch Bau- und Gebrauchswasseranschluss

    Gutschrift zur Förderung von erneuerbarer Energie

    Umbau

    Sie planen einen Umbau und sind bereits Abonnent der Wasser­ver­sorgung.

    Die Wasser­versorgung Ball­wil stellt Ihnen auf Grund der revidierten Schatzung der Gebäude­­versicherung Rechnung. Die Anschluss­gebühr auf Um­­bauten beträgt 1 Prozent auf dem wert­­ver­­mehrenden Anteil der Gebäude­versicherungs­­summe.

    Gebäudeabbruch

    Sie brechen ein Gebäude ab und ein Neu­bau ist zurzeit nicht ge­plant.

    Melden Sie den Ab­bruch vor dem Rück­bau unserem Brunnen­­meister. Er wird den Ver­­brauch ablesen und die Wasser­­uhr, welche im Besitz der Wasser­­versorgung ist, entfernen sowie die Leitung nach Absprache fach­­gerecht still­­legen.